Registrier­kasse für Österreich

RKSV-konforme Registrierkasse direkt in volvi

Die volvi Registrierkasse erfüllt alle österreichischen gesetzlichen Anforderungen gemäß der Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV). Keine externe Signatureinheit nötig - die Signierung erfolgt vollständig in der Cloud. Sofort einsatzbereit, ohne komplizierte Installation.

Gesetzeskonform

Erfüllt alle Anforderungen der RKSV und der Bundesabgabenordnung (BAO) für Österreich.

Sofort startklar

Einrichtung über FinanzOnline in wenigen Minuten. Der Startbeleg wird automatisch erstellt und signiert.

volvi Registrierkasse
volvi Belege mit Drucker drucken

Benutzen Sie den Drucker, den Sie bereits haben

Sie brauchen keinen speziellen Bondrucker kaufen. Die volvi Registrierkasse ist nicht auf ein Papierformat beschränkt - verwenden Sie Ihren vorhandenen A4-Drucker oder einen Bondrucker mit 58mm oder 80mm Breite.

  • A4-Drucker, 58mm Bondrucker oder 80mm Bondrucker.
  • Belege mit QR-Code für die Finanzamtsprüfung.
  • Digitale Belegausgabe per E-Mail möglich.
  • Alle Belege werden automatisch gespeichert.

So richten Sie die Registrierkasse ein

Die Inbetriebnahme der volvi Registrierkasse ist in wenigen Schritten erledigt:

1

Modul aktivieren

Registrierkassenmodul in Ihrem volvi Konto aktivieren.

2

FinanzOnline verbinden

Ihren FinanzOnline Webservice-Benutzer eingeben.

3

Kasse anlegen

Kasse wird automatisch angelegt und der Startbeleg signiert.

4

Loslegen

Belege erstellen, signieren und drucken - fertig!

Gesetzliche Vorgaben in Österreich (RKSV)

Die Registrierkassenpflicht tritt ein, wenn beide folgenden Bedingungen im Kalenderjahr überschritten werden:

Jahresumsatz

Mehr als 15.000 € brutto pro Betrieb.

UND

Barumsätze

Mehr als 7.500 € brutto pro Betrieb.

Wichtig zu Barumsätzen

Als Barumsatz gelten nach österreichischem Recht nicht nur Bargeldzahlungen, sondern auch Zahlungen mit Bankomat- oder Kreditkarte, Gutscheinen sowie andere elektronische Zahlungsformen vor Ort.

Beginn der Pflicht & Übergangsfrist

Werden beide Grenzen in einem Kalenderjahr überschritten, entsteht die Pflicht zur Registrierkasse mit dem Beginn des viertfolgenden Monats nach Ablauf des Voranmeldezeitraums (meist ein Quartal oder Monat). Die volvi Registrierkasse erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen und macht die Umstellung einfach.

Funktionen der volvi Registrierkasse

  • RKSV-konforme Signierung aller Belege
  • Automatischer Startbeleg bei Ersteinrichtung
  • Monats- und Jahresbelege automatisch
  • QR-Code auf jedem Beleg für Finanzamtsprüfung
  • Storno- und Trainingsbelege
  • Verschiedene Zahlungsarten (Bar, Karte, etc.)
  • Keine externe Signatureinheit nötig
  • Cloudbasierte Signierung über zertifizierten Anbieter
  • Datenerfassungsprotokoll (DEP) Export
  • Kompatibel mit A4- und Bondruckern

Häufige Fragen zur Registrierkasse

Brauche ich zusätzliche Hardware?

Nein. Die volvi Registrierkasse funktioniert komplett in der Cloud. Sie benötigen keinen speziellen Bondrucker - Ihr vorhandener A4-Drucker genügt. Optional können Sie einen Bondrucker (58mm oder 80mm) verwenden.

Was ist eine Signatureinheit?

Eine Signatureinheit ist eine technische Vorrichtung, die jeden Kassenbeleg digital signiert, um Manipulationen zu verhindern. Bei volvi ist diese Funktion direkt in der Cloud integriert - Sie brauchen keine separate Hardware oder Signaturkarte.

Wie verbinde ich mich mit FinanzOnline?

Sie benötigen einen FinanzOnline Webservice-Benutzer. Diesen können Sie in Ihrem FinanzOnline-Konto unter "Admin" > "Webservice" anlegen. Die Zugangsdaten geben Sie einmalig in volvi ein - danach wird die Kasse automatisch registriert und der Startbeleg erstellt.

Ist die volvi Registrierkasse für die Gastronomie geeignet?

Die volvi Registrierkasse ist primär für Handwerker und Dienstleister konzipiert. Für Gastronomiebetriebe, Supermärkte oder den Einzelhandel mit speziellen Anforderungen (Tischverwaltung, Kellnerabrechnung) kontaktieren Sie uns bitte unter 0670 / 500 6000, damit wir Ihnen die passende Lösung anbieten können.

Was passiert bei einer Finanzamtsprüfung?

Alle Belege werden gesetzeskonform signiert und gespeichert. Bei einer Prüfung können Sie das Datenerfassungsprotokoll (DEP) aus volvi exportieren und dem Finanzamt zur Verfügung stellen. Der QR-Code auf jedem Beleg ermöglicht eine sofortige Überprüfung.